Volkswagen AG: Neues vom „Diesel-Gate”
VW steht seit Monaten wegen Manipulationen bei Dieselmotoren im Fokus der Öffentlichkeit. Dennoch hat die Hauptversammlung den Vorstand wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen für das Geschäftsjahr 2015 entlastet. Doch damit ist die Angelegenheit für die Vorstände nicht ausgestanden, erklärt Stefan Heutz, Partner im Bereich Gesellschaftsrecht der Essener Wirtschaftskanzlei Kümmerlein. Die Entlastung bereinigt kein Fehlverhalten und beseitigt insbesondere keine Schadensersatzansprüche des Unternehmens. Erst recht schützt sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.