Banken – Nicht bedeutend oder doch bedeutend?
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Die Institutsvergütungsverordnung (IVV) reglementiert die Vergütung an Geschäftsleiter und Mitarbeiter von Banken. Besonders strenge Anforderungen enthält die IVV, wenn es um sogenannte „bedeutende Institute““ geht. Daher haben die Banken mit der Neufassung der IVV zum 1.1.2014 geprüft, ob sie bedeutend oder nicht bedeutend sind. Mit Übernahme der europäischen Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) könnten sich die Maßstäbe dieser Prüfung geändert haben, obwohl sich an dem Wortlaut der IVV nichts geändert hat. Warum das so ist und welche Auswirkungen es für die betroffenen Banken hat, erläutern Sebastian Tusch und Benjamin Herz von der Kanzlei Gleiss Lutz.
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